Bank of England konsultiert zu tokenisierten Sicherheiten ohne erweiterte Zulassung

Inhalt
TL;DR Das Wichtigste in Kürze
Die Bank of England präzisiert ihre Erwartungen an tokenisierte Sicherheiten im zentralen Clearing. Zulassungskriterien bleiben bestehen; Frist ist der 12. Februar 2027.
Konsultation zu Sicherheiten statt pauschaler Tokenzulassung
Die Bank of England hat am 29. Oktober 2026 eine Konsultation eröffnet, um zu klären, wie zentrale Gegenparteien tokenisierte Formen zulässiger Sicherheiten annehmen könnten. Stellungnahmen sind bis zum 12. Februar 2027 möglich. Es geht um das zentrale Clearing, bei dem Sicherheiten das System schützen sollen, wenn ein Teilnehmer seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann.
Die Bank sieht Chancen für eine schnellere Übertragung und effizientere Verwaltung von Sicherheiten, auch über Ländergrenzen hinweg. Das könnte Unternehmen helfen, Nachschussforderungen zu erfüllen. Voraussetzung bleibt, dass tokenisierte Sicherheiten bei Bedarf bewertet, übertragen und veräußert werden können, auch unter angespannten Marktbedingungen.
Vermögenswerte müssen auch unter Stress nutzbar bleiben
Die Konsultation schlägt keine Erweiterung der Liste zulässiger Sicherheiten vor. Die Umwandlung eines Vermögenswerts in einen Token macht ihn nicht automatisch für eine zentrale Gegenpartei akzeptabel. Der Entwurf erläutert, wie bestehende Anforderungen auf die tokenisierte Form anzuwenden wären.
Er behandelt mehrere konkrete Bereiche:
- Liquidität, Bewertung und Interoperabilität.
- Endgültigkeit der Abwicklung sowie Kredit- und Konzentrationsrisiken.
- Operative Widerstandsfähigkeit, Verwahrung und Schutz der Vermögenswerte.
Diese Unterscheidung ist bei Aussagen zur Tokenisierung wichtig. Ein digitaler Eintrag beantwortet für sich genommen nicht, ob ein Vermögenswert bei einem Ausfall zugänglich oder veräußerbar ist. Die Konsultation behandelt dies als Fragen des Risikomanagements und setzt nicht voraus, dass die Technologie sie löst.
Welche Fragen noch zur Diskussion stehen
Die Bank bittet außerdem um Einschätzungen zu weiteren möglichen künftigen Sicherheiten, darunter tokenisierte Geldmarktfondsanteile, Gold und Stablecoins. Diese Bitte um Stellungnahmen macht solche Instrumente heute nicht zulässig.
Die konkrete Entwicklung ist vorerst ein vorgeschlagener Aufsichtsansatz, keine allgemeine Genehmigung tokenisierter Anlagen. Stellungnahmen und spätere Entscheidungen der Bank werden die weitere Ausgestaltung bestimmen. Ein Projekt, das diese Konsultation als Nachweis einer behördlichen Zulassung seines eigenen Tokens anführt, müsste dafür gesonderte Belege vorlegen.
Belege & Quellen
Quelldokument: · Geprüft:
Grenzen der Quellenlage · Konsultation veröffentlicht am 29. Oktober 2026; geprüft am 30. Oktober 2026. Die Vorschläge sind noch keine endgültigen Regeln.
- Von Quelle berichtet
Die Bank eröffnete eine Konsultation zu tokenisierten zulässigen Sicherheiten mit Stellungnahmefrist am 12. Februar 2027.
Belegauszug: Bank of England erläutert Ansatz für tokenisierte Sicherheiten im zentralen Clearing
Die Konsultation endet am 12. Februar 2027.
The consultation paper closes on 12 February 2027.
Bank of England sets out approach to tokenised collateral in central clearing ↗ - Von Quelle berichtet
Die Vorschläge behandeln tokenbezogene Risiken, ohne die Liste zulässiger Sicherheiten zu erweitern.
Belegauszug: Konsultation zu Aufsichtserwartungen an zentrale Gegenparteien, die tokenisierte Sicherheiten annehmen möchten
schlägt keine Änderungen an der bestehenden Liste zulässiger Sicherheiten vor
does not propose changes to the existing list of eligible collateral
Consultation on supervisory expectations for central counterparties seeking to accept tokenised collateral ↗ - Von Quelle berichtet
Die Bank bittet um Einschätzungen zu möglichen künftigen Sicherheiten, einschließlich Stablecoins, vorbehaltlich einer späteren Zulässigkeit.
Belegauszug: Konsultation zu Aufsichtserwartungen an zentrale Gegenparteien, die tokenisierte Sicherheiten annehmen möchten
sofern diese künftig zulässig werden
should these become eligible in the future
Consultation on supervisory expectations for central counterparties seeking to accept tokenised collateral ↗